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   BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98   

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https://dejure.org/1998,2348
BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98 (https://dejure.org/1998,2348)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1998 - 6 C 6.98 (https://dejure.org/1998,2348)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1998 - 6 C 6.98 (https://dejure.org/1998,2348)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Absatz von Rindfleisch durch die Interventionsstelle - Haupt- und Nebenpflichtverletzung - Vollständiger und teilweiser Sicherheitsverfall - Bezahlung der Warenmenge - Gutschrift auf dem Konto

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 2173/79 Art. 15; ; VO (EWG) Nr. 2173/79 Art. 16; ; VO (EWG) Nr. 2173/79 Art. 18; ; VO (EWG) Nr. 2173/79 Art. 19; ; VO (EWG) Nr. 2220/85 Art. 20

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absatz von Rindfleisch durch die Interventionsstelle; Haupt- und Nebenpflichtverletzung; vollständiger und teilweiser Sicherheitsverfall; Bezahlung der Warenmenge; Gutschrift auf dem Konto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 630 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 11.02.1971 - 39/70

    Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor / Hauptzollamt Hamburg St Annen

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Soweit die Bestimmungen der Verordnung jedoch eine vollständige Regelung enthalten, welche der Auslegung und Anwendung durch ein Gericht zugänglich ist, ist für den Erlaß ergänzender nationaler Rechtsvorschriften kein Raum (EuGH, Urteil vom 11. Februar 1971 Rs 39/70 Slg. 1970, 49, 58; Urteil vom 31. Januar 1978 Rs 94/77 Slg. 1978, 99, 116).

    Bei ergänzender Heranziehung der Regeln des deutschen Schuldrechts - wie von der Klägerin befürwortet bestünde die Gefahr, daß die gebotene einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedsstaaten beeinträchtigt würde (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 11. Februar 1971 a.a.O. S. 58; Urteil vom 6. Mai 1982 Rs 146/81 u.a. Slg. 1982, 1503, 1535; Urteil vom 21. September 1983 Rs 205/82 u.a. Slg. 1983, 2633, 2665).

  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Maßgeblich für die Würdigung ist der objektive Sinngehalt der Erklärung oder des Verhaltens einer Behörde, der sich aus dem sogenannten Empfängerhorizont erschließt, also daraus, wie der Bürger dieses unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände verstehen darf und muß, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche freilich nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können, ferner aber auch alle sonstigen bekannten oder erkennbaren Begleitumstände, die mit dem Vorgang in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. Urteil vom 26. April 1968 BVerwG 6 C 113.67 BVerwGE 29, 310, 312 f.; Urteil vom 12. Januar 1973 BVerwG 7 C 3.71 BVerwGE 41, 305, 306 f.; Urteil vom 9. Juni 1975 BVerwG 6 C 163.73 BVerwGE 48, 279, 281 f.; Urteil vom 17. Oktober 1975 BVerwG 4 C 66.72 BVerwGE 49, 244, 247; Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 BVerwGE 60, 223, 228 f.).

    Dagegen sprechen insbesondere die Überschrift "Lastschrift/Rechnung" (Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 307) und das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O.; Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 306; Urteil vom 9. Juni 1975 a.a.O. S. 282), ferner aber auch die schlichte Wendung der Zahlungsaufforderung ("Nebenstehenden Betrag wollen Sie bitte bis zum 19.12.1990 auf das Konto ... überweisen"), zumal da diese mit keinerlei Ankündigung von Konsequenzen für den Fall der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung verbunden ist (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O. S. 313) und es in dem der Klägerin zugesandten Exemplar auch an einer Unterschrift fehlt - lediglich die Urschrift in der Akte ist mit einer Paraphe versehen.

  • BVerwG, 26.04.1968 - VI C 113.67

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Leistungsklage oder

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Maßgeblich für die Würdigung ist der objektive Sinngehalt der Erklärung oder des Verhaltens einer Behörde, der sich aus dem sogenannten Empfängerhorizont erschließt, also daraus, wie der Bürger dieses unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände verstehen darf und muß, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche freilich nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können, ferner aber auch alle sonstigen bekannten oder erkennbaren Begleitumstände, die mit dem Vorgang in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. Urteil vom 26. April 1968 BVerwG 6 C 113.67 BVerwGE 29, 310, 312 f.; Urteil vom 12. Januar 1973 BVerwG 7 C 3.71 BVerwGE 41, 305, 306 f.; Urteil vom 9. Juni 1975 BVerwG 6 C 163.73 BVerwGE 48, 279, 281 f.; Urteil vom 17. Oktober 1975 BVerwG 4 C 66.72 BVerwGE 49, 244, 247; Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 BVerwGE 60, 223, 228 f.).

    Dagegen sprechen insbesondere die Überschrift "Lastschrift/Rechnung" (Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 307) und das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O.; Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 306; Urteil vom 9. Juni 1975 a.a.O. S. 282), ferner aber auch die schlichte Wendung der Zahlungsaufforderung ("Nebenstehenden Betrag wollen Sie bitte bis zum 19.12.1990 auf das Konto ... überweisen"), zumal da diese mit keinerlei Ankündigung von Konsequenzen für den Fall der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung verbunden ist (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O. S. 313) und es in dem der Klägerin zugesandten Exemplar auch an einer Unterschrift fehlt - lediglich die Urschrift in der Akte ist mit einer Paraphe versehen.

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Maßgeblich für die Würdigung ist der objektive Sinngehalt der Erklärung oder des Verhaltens einer Behörde, der sich aus dem sogenannten Empfängerhorizont erschließt, also daraus, wie der Bürger dieses unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände verstehen darf und muß, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche freilich nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können, ferner aber auch alle sonstigen bekannten oder erkennbaren Begleitumstände, die mit dem Vorgang in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. Urteil vom 26. April 1968 BVerwG 6 C 113.67 BVerwGE 29, 310, 312 f.; Urteil vom 12. Januar 1973 BVerwG 7 C 3.71 BVerwGE 41, 305, 306 f.; Urteil vom 9. Juni 1975 BVerwG 6 C 163.73 BVerwGE 48, 279, 281 f.; Urteil vom 17. Oktober 1975 BVerwG 4 C 66.72 BVerwGE 49, 244, 247; Urteil vom 18. Juni 1980 - BVerwG 6 C 55.79 BVerwGE 60, 223, 228 f.).

    Dagegen sprechen insbesondere die Überschrift "Lastschrift/Rechnung" (Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 307) und das Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O.; Urteil vom 12. Januar 1973 a.a.O. S. 306; Urteil vom 9. Juni 1975 a.a.O. S. 282), ferner aber auch die schlichte Wendung der Zahlungsaufforderung ("Nebenstehenden Betrag wollen Sie bitte bis zum 19.12.1990 auf das Konto ... überweisen"), zumal da diese mit keinerlei Ankündigung von Konsequenzen für den Fall der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung verbunden ist (Urteil vom 26. April 1968 a.a.O. S. 313) und es in dem der Klägerin zugesandten Exemplar auch an einer Unterschrift fehlt - lediglich die Urschrift in der Akte ist mit einer Paraphe versehen.

  • BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 15.84

    Anfechtungsklage - Kautionsfestsetzung - Europarecht - Nationales Recht -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Der von der Klägerin diesbezüglich geltend gemachte Erstattungsanspruch ist im Wege der allgemeinen Leistungsklage zu verfolgen (Urteil vom 8. März 1990 BVerwG 3 C 15.84 BVerwGE 85, 24, 29).

    Die Zulässigkeit des Leistungsantrages bleibt davon unberührt, wie die Regelung in § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO zeigt (vgl. Urteil vom 8. März 1990 a.a.O. S. 28 f.).

  • BVerwG, 03.08.1989 - 3 C 52.87

    Europarecht - Verbilligte Butter - Interventionsbestand - Ausschreibung -

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Daß es sich bei diesen Interventionsmaßnahmen um öffentlich-rechtliche Vorgänge handelt, ist seit langem geklärt (Urteil vom 3. August 1989 BVerwG 3 C 52.87 BVerwGE 82, 278, 281 m.w.N.).

    Diese besteht nach der vierten Erwägung der VO (EWG) Nr. 805/68 in der Stabilisierung der Märkte und der Gewährleistung einer angemessenen Lebenshaltung der landwirtschaftlichen Bevölkerung (vgl. zur Einordnung der Butterabgabe als öffentlich-rechtliche Maßnahme: Urteil vom 3. August 1989 BVerwG 3 C 52.87 BVerwGE 82, 278, 280 ff.).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Die dafür nach Maßgabe der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs 283/81 Slg. 1982, 3415, 3429 f.) erforderlichen Voraussetzungen liegen nicht vor.
  • EuGH, 21.09.1983 - 205/82

    Deutsche Milchkontor GmbH

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Bei ergänzender Heranziehung der Regeln des deutschen Schuldrechts - wie von der Klägerin befürwortet bestünde die Gefahr, daß die gebotene einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts in allen Mitgliedsstaaten beeinträchtigt würde (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 11. Februar 1971 a.a.O. S. 58; Urteil vom 6. Mai 1982 Rs 146/81 u.a. Slg. 1982, 1503, 1535; Urteil vom 21. September 1983 Rs 205/82 u.a. Slg. 1983, 2633, 2665).
  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Da eine gemeinschaftsrechtliche Verordnung gemäß Art. 189 Abs. 2 EG-Vertrag in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar gilt, ist es diesen verwehrt, zur Durchführung der Verordnung Maßnahmen zu ergreifen, die eine Änderung ihrer Tragweite oder eine Ergänzung ihrer Vorschriften zum Gegenstand haben (EuGH, Urteil vom 18. Februar 1970 Rs 40/69 Slg. 1970, 69, 80; Urteil vom 18. Juni 1970 Rs 74/69 Slg. 1970, 451, 459; Urteil vom 14. Dezember 1971 Rs 43/71 Slg. 1971, 1039, 1049).
  • EuGH, 31.01.1978 - 94/77

    Zerbone

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1998 - 6 C 6.98
    Soweit die Bestimmungen der Verordnung jedoch eine vollständige Regelung enthalten, welche der Auslegung und Anwendung durch ein Gericht zugänglich ist, ist für den Erlaß ergänzender nationaler Rechtsvorschriften kein Raum (EuGH, Urteil vom 11. Februar 1971 Rs 39/70 Slg. 1970, 49, 58; Urteil vom 31. Januar 1978 Rs 94/77 Slg. 1978, 99, 116).
  • EuGH, 27.09.1979 - 230/78

    Eridania

  • EuGH, 18.02.1970 - 40/69

    Hauptzollamt Hamburg Oberelbe / Bollmann

  • BVerwG, 12.03.1993 - 8 C 31.92

    Unterhaltssicherungsgesetz - Wohnraummitbenutzung - Wehrpflichtiger

  • EuGH, 06.05.1982 - 146/81

    BayWa / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

  • EuGH, 18.06.1970 - 74/69

    Hauptzollamt Bremen Freihafen / Krohn

  • EuGH, 11.11.1992 - C-251/91

    Teulie / Cave coopérative "les Vignerons de Puissalicon"

  • EuGH, 27.11.1986 - 21/85

    Maas / Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung

  • EuGH, 08.03.1988 - 296/86

    McNicholl / Minister for Agriculture

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 49.04

    Rindfleisch; Verkauf von Rindfleisch aus Interventionsbeständen;

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht für die Abgabe verbilligter Butter aus Interventionsbeständen (Urteil vom 3. August 1989 - BVerwG 3 C 52.87 - BVerwGE 82, 278) und für den Absatz von zum Export bestimmtem gefrorenem Rindfleisch bereits entschieden (Urteil vom 23. September 1998 - BVerwG 6 C 6.98 - Buchholz 451.90 Nr. 173, S. 95 f.).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber ebenfalls bereits entschieden, dass die Verfallerklärung durch bloße Lastschrift nicht als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, weil es an einer hoheitlichen Maßnahme zur Regelung eines Einzelfalls fehlt, die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist (§ 35 Satz 1 VwVfG; Urteil vom 23. September 1998, a.a.O. S. 96 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2018 - 4 S 33.17

    Rechtsnatur der Mitteilung über die Auswahl eines anderen Bewerbers gegenüber

    Bei der Beurteilung der Frage, wie der Empfänger die Erklärung verstehen darf und muss, sind alle in Betracht zu ziehenden Umstände zu berücksichtigen, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche, wenn auch nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1998 - 6 C 6.98 - juris Rn. 29).
  • VG Würzburg, 25.09.2020 - W 5 S 20.1403

    Antrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie

    Maßgeblich für die Würdigung ist der objektive Sinngehalt der Erklärung oder des Verhaltens einer Behörde, der sich aus dem sogenannten Empfängerhorizont erschließt, also daraus, wie der Bürger diesen unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände verstehen darf und muss, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrungund vergleichbare Gesichtspunkte mögliche - freilich nicht je für sich zwingende - Anhaltspunkte bieten können, ferner aber auch alle sonstigen bekannten oder erkennbaren Begleitumstände, die mit dem Vorgang in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1998 - 6 C 6/98 - juris, unter Bezugnahme auf U.v. 26.4.1968 - 6 C 113/67 - BVerwGE 29, 310, 312; U.v. 12.1.1973 - 7 C 3/71 - BVerwGE 41, 305; U.v. 9.6.1975 - 6 C 163/73 - BVerwGE 48, 279; U.v. 17.10.1975 - 4 C 66/72 - BVerwGE 49, 244; U.v. 18.6.1980 - 6 C 55/79 - BVerwGE 60, 223).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2022 - 12 A 3208/17

    Anspruch einer Kommune auf anteilige Erstattung von Zuschüssen zu den

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 2019 - 5 A 4.18 -, juris Rn. 22, vom 5. November 2009 - 4 C 3.09 -, juris Rn. 21, und vom 23. September 1998 - 6 C 6.98 -, juris Rn. 29, jeweils m. w. N., und vom 11. Februar 1983 - 7 C 70.80 -, juris Rn. 15.
  • VG Augsburg, 27.09.2018 - Au 2 K 17.1930

    Rückforderung von an Professor gezahlten Berufungs-Leistungsbezügen

    Dabei gehen Unklarheiten zulasten der Behörde (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 47.12 - juris Rn. 27; U.v. 23.9.1998 - 6 C 6.98 - BayVBl 1999, 411).
  • LSG Thüringen, 20.11.2003 - L 2 RA 110/03

    Rechtmäßigkeit eines Entgeltbescheides nach dem Gesetz zur Überführung der

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  • VG Augsburg, 14.06.2018 - Au 2 K 17.1389

    Kein Anspruch des Soldaten auf Förderung der schulischen beruflichen Bildung

    Dabei gehen Unklarheiten zulasten der Behörde (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 20.6.2013 - 8 C 47.12 - juris Rn. 27; U.v. 23.9.1998 - 6 C 6.98 - BayVBl 1999, 411).
  • VG Würzburg, 06.05.2021 - W 5 K 20.1466

    Besonderes Feststellungsinteresse, Wiederholungsgefahr, Versammlung, Querdenken,

    Maßgeblich für die Würdigung ist der objektive Sinngehalt der Erklärung oder des Verhaltens einer Behörde, der sich aus dem sogenannten Empfängerhorizont erschließt, also daraus, wie der Bürger diesen unter Berücksichtigung aller in Betracht zu ziehenden Umstände verstehen darf und muss, wobei z.B. äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrungund vergleichbare Gesichtspunkte mögliche - freilich nicht je für sich zwingende - Anhaltspunkte bieten können, ferner aber auch alle sonstigen bekannten oder erkennbaren Begleitumstände, die mit dem Vorgang in einem zeitlichen oder sachlichen Zusammenhang stehen; Unklarheiten gehen dabei zu Lasten der Behörde (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1998 - 6 C 6/98 - juris, unter Bezugnahme auf U.v. 26.4.1968 - 6 C 113/67 - BVerwGE 29, 310, 312; U.v. 12.1.1973 - 7 C 3/71 - BVerwGE 41, 305; U.v. 9.6.1975 - 6 C 163/73 - BVerwGE 48, 279; U.v. 17.10.1975 - 4 C 66/72 - BVerwGE 49, 244; U.v. 18.6.1980 - 6 C 55/79 - BVerwGE 60, 223).
  • VG Ansbach, 06.03.2021 - AN 18 S 21.00375

    Verwaltungsaktsqualität einer behördlichen Erklärung, hier verneint

    Nur wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen, gehen diese zu Lasten der Behörde (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1998 - 6 C 6.98 - juris Rn. 29).
  • VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 174.17

    Klage eines Dritten gegen einen drittbegünstigenden Verwaltungsakt; Einsichtnahme

    Bei der Beurteilung der Frage, wie der Empfänger die Erklärung verstehen darf und muss, sind alle in Betracht zu ziehenden Umstände zu berücksichtigen, wobei äußere Form, Abfassung, Begründung, Beifügen einer Rechtsmittelbelehrung und vergleichbare Gesichtspunkte mögliche, wenn auch nicht je für sich zwingende Anhaltspunkte bieten können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1998 - 6 C 6.98 - zit. nach juris, Rn. 29; OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).
  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2016 - 9 K 5462/15

    Gebührenfestsetzung; Antrag; Anzeigeverfahren; Tarifstelle; Zeitpunkt;

  • VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 177.17

    Gewährung der Einsichtnahme in Prüfberichte einer Stiftung durch Journalisten;

  • VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 176.17

    Gewährung der Einsichtnahme in Prüfberichte einer Stiftung durch Journalisten;

  • VG Würzburg, 15.03.2017 - W 5 S 17.233

    Absichtserklärung kein Verwaltungsakt - Hundehaltungs- und Betreuungsverbot

  • VG Berlin, 31.05.2018 - 2 K 175.17

    Klage eines Dritten gegen einen drittbegünstigenden Verwaltungsakt; Einsichtnahme

  • VG Frankfurt/Main, 03.07.2003 - 1 E 2736/03

    Keine Anfechtung gegen Lastschrift

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